RAINER ||| „Die Öffentliche Verwaltung 2020“ aus Sicht des Jahres 1995

Vor drei Jahrzehnten hatte ich diese Vorstellung von der „Neuen Verwaltung“ in den 20er Jahren des 21. Jahrhunderts und ich schreib diesen Artikel für eine Personalrats-Zeitschrift:

Frau P. arbeitet beim Bauamt der Großstadt X. Ihr Arbeitsplatz ist die Bauverwal­tung; dort ist sie für die Berechnung und Anforderung von Straßenbeiträgen zuständig. An diesem Tag im Jahre 2020 geht sie in ihr Büro. Eigentlich wäre sie gestern mit ihrer Bürozeit drangewesen, aber der Abteilungsleiter hat für sie umdisponiert. P. geht nämlich nur noch zwei Tage in der Woche ins Büro und arbeitet an weiteren zwei Tagen zuhause. Die restlichen Wochenta­ge hat P. frei. – Aber alles der Reihe nach.

Im Jahre 2020 wird sich die meiste Verwaltungstätgkeit nicht mehr im Büro, sondern zuhause abspielen. Ein Büro-Sharing zwischen mehreren Mitarbeitern ist die Regel. Dies spart Büroräume und damit Kosten dort, wo sich die Preise in den letzten Jahren beständig nach oben entwickelt haben – im Immobilien­bereich. Jeder Mitarbeiter hat an „seinem“ Schreibtisch seine Schublade für persönliche Dinge und am PC-Netzwerk-Server sein virtuelles (= scheinbares) Büro mit eigenem Arbeitsbereich. Dieses virtuelle Büro ist jederzeit für ihn aufrufbar und enthält alle Angaben, die man früher in Akten gesammelt hat. Wenn er etwas diktiert, dann tut er dies direkt in den PC, dessen Spracher­kennungssystem alles wie eine Sekretärin aufschreibt. Und hat er dennoch et­was handschriftlich aufgeschrieben, dann setzt der Textinterpreter die Hand­schrift ebenfalls in Buchstaben, Worte und Zahlen um.

Ein spezielles Modul im Netzwerk-Server bereitet die Ar­beit und die Entscheidungen des Mitarbeiters vor, überprüft sie mit den etwa 50 digitalen Netzen anderer Verwaltungen mit dem es kommuniziert und schlägt die erfolgversprechensden Varianten zur Arbeitserledigung vor. Bevor die Ar­beitsergebnisse dem Abteilungsleiter vorgelegt (besser gesagt: über­spielt) werden nimmt das Expertensystem eine Überprüfung in Punkto Anfechtbarkeit und (…)

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